Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der
BG-Electronic GmbH & Co KG
I. Geltungsbereich
- Die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der BG-ELEKTRONIC GMBH & CO KG gelten für alle zwischen uns und Kunden geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Kunden, die von uns nicht ausdrücklich anerkannt hat, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Bestellung des Kunden vorbehaltlos ausführt. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem Kunden und uns zur Ausführung der Kaufverträge getroffen wurden, schriftlich niedergelegt.
II. Angebote, Preise, Vertragsschluss
- Alle unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Die in Katalogen, Prospekten, Anzeigen und Preislisten gemachten Angaben zu Preisen und Leistungen sowie dergleichen verstehen sich als Richtwerte und sind mithin unverbindlich. Verbindlich sind derartige Angaben in dem Fall, dass im Vertrag ausdrücklich auf diese Bezug genommen wird. Alle Preise verstehen sich ab Lager und in Euro zuzüglich der am Tage der Lieferung geltenden deutschen Mehrwertsteuer.
- Im Übrigen sind sonstige Angebote grundsätzlich als Antrag zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen. Nach der Bestellung erhält der Kunde zunächst eine automatisch generierte Eingangsbestätigung per Email, welche auch eine Widerrufsbelehrung in Textform enthält. Durch diese Email kommt ein Vertragsschluss noch nicht zustande.
- Bestellungen werden von uns wahlweise durch Auftragsbestätigung in Textform (z. Bsp. E-mail/Fax/Brief) oder der Warenübersendung angenommen. Durch die Annahme der Bestellung kommt der Vertrag zustande.
- An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Der Kunde darf diese nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob sie diese als vertraulich gekennzeichnet sind.
III. Zahlungsbedingungen
- Die von uns angegebenen Preise gelten ab Auslieferungs- bzw. Servicelager ohne Verpackung, soweit in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt wurde. In unseren Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen. Diese werden wir in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausweisen.
- Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen der uns. und dem Kunde zulässig. Der Kaufpreis ist netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung und des Lieferscheins bei dem Kunde zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Zahlungen, die gegen Übersendung eines von uns ausgestellten und vom Kunde akzeptierten Wechsels erfolgen, gelten erst dann als Zahlung, wenn der Wechsel vom Bezogenen eingelöst ist und wir endgültig von der Wechselhaftung für Haupt- und Nebenforderungen befreit ist. Kosten für – zahlungshalber entgegengenommene – Wechsel oder Schecks trägt der Kunde.
- Sollten sich die für die Preisbildung maßgebenden Kalkulationsgrundlagen bei uns oder bei einem Vorlieferanten vom Vertragsabschluss bis zum Zeitpunkt der Lieferung ändern, sind wir berechtigt, eine entsprechende Anpassung des Preises vorzunehmen, bzw. am Tag der Lieferung oder Leistung gültige Listenpreise (falls vorhanden) anzuwenden, sofern zwischen dem Vertragsabschluss und der Lieferung oder Leistung ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt. Dies gilt nicht, wenn die angegebenen Preise ausdrücklich als Festpreise bezeichnet sind.
- Bei Überschreitung eines vereinbarten Zahlungszieles gerät der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Bei Verzug – auch mit einer Teilzahlung - werden alle Ansprüche aus der Geschäfts-verbindung mit uns sofort fällig. Vor Bezahlung aller fälligen Beträge sind wir zu keiner weiteren Leistung aus bestehenden Verträgen verpflichtet und können Vorauskasse oder Sicherheiten verlangen und von weiteren Lieferverpflichtungen zurücktreten.
- Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
IV. Liefer- und Leistungszeit
- Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene Lieferfrist beginnt erst zu laufen, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind. Ebenso hat der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.
- Ereignisse höherer Gewalt – auch vorübergehende – befreien uns von der Lieferverpflichtung und berechtigen diese jederzeit – den Kunde nach Ablauf von vier Wochen – zum Rücktritt vom Vertrag. Das gilt auch, wenn die Ereignisse bei einem Vorlieferanten, Transportunternehmer oder Spediteur eintreten. Ereignisse höherer Gewalt sind insbesondere Krieg, innere Unruhen, Gefährdung von Transportwegen, staatliche Eingriffe, Naturkatastrophen, Feuer, Rohstoff- oder Treibstoffmangel, Mangel an Transportmitteln, Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen.
- Handelt es sich bei dem zugrunde liegenden Kaufvertrag um ein Fixgeschäft i.S.v. § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt, wenn der Kunde infolge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, den Fortfall seines Interesses an der weiteren Vertragserfüllung geltend zu machen. In diesem Fall ist unsere Haftung indes auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht. Ebenso haften wir dem Kunden gegenüber bei Lieferverzug nur dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung des Vertrages beruht. Unserer Haftung ist auch insoweit auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht.
- Für den Fall, dass ein durch uns zu vertretender Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen ebenfalls nur insoweit, als ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unsererseits vorliegt, und zwar mit der Maßgabe, dass in diesem Fall die Schadensersatzhaftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist. Eine weitergehende Haftung für einen von uns zu vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Kunden, die ihm neben dem Schadensersatzanspruch wegen eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs zustehen, bleiben unberührt.
- Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
- Die Abnahme der von uns vertraglich zu erbringenden Leistung ist eine Hauptpflicht. Bei Nichtabnahme des Kunden sind wir berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schadenersatz geltend zu machen, 20 Prozent des Kaufpreises als Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Gleiches gilt, wenn der Kunde Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Der Kunde ist berechtigt, den Anfall eines geringeren Schadens nachzuweisen. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
V. Gefahrübergang, Versand
- Versand, Auswahl der Transportmittel und des Transportweges sowie zweckentsprechende Verpackung werden mit der gebotenen Sorgfalt vorgenommen, eine Haftung entsteht jedoch nur bei grob fahrlässiger Verletzung dieser Verpflichtung.
- Verladung und Versand erfolgen grundsätzlich unversichert – außer bei CIF-Geschäften- auf Gefahr des Kunden. Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden werden wir auf Kosten des Kunden die Lieferung durch eine Transportversicherung absichern. Wir sind bemüht, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Kunden zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter Frachtfreilieferung – gehen zu Lasten des Kunden.
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der Versand ab dem von uns beauftragten Aus-lieferungs- und Servicelager auf Rechnung des Kunden. Die Lieferung erfolgt an die sich aus der Auftragserteilung ergebende Adresse des Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
- Die Gefahr geht auf den Kunde über, sobald die Lieferungsgegenstände das Lager verlassen haben bzw. dem Lager des Kunden, Spediteur, Frachtführers oder einer sonstigen Person oder Anstalt zur Beförderung übergeben worden sind. Ist die Abholung der Liefergegenstände durch den Kunde oder eines von ihm Beauftragten vereinbart, so erfolgt der Gefahrenübergang spätestens mit Ablauf des zweiten Tages, welcher dem Abgang der Mitteilung folgt, dass der Auftragsgegenstand zur Abholung zur Verfügung steht. Wirken wir in irgendeiner Form bei der Befrachtung mit, handeln wir ausschließlich als Vertreter des Kunden. Wir behalten uns indes die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung und glückliche Ankunft in jedem Fall vor.
- Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so lagert die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
VI. Sach- und Rechtsmängel, Haftung
- Mängelansprüche des Kunden bestehen nur, wenn der Kunde seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
- Bei berechtigten Mängelrügen, sind wir unter Ausschluss der Rechte des Kunden, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung), zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Kunde hat uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Kunden durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Wir tragen im Falle der Mangelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Kunde zumutbar sind. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt hiervon unberührt.
- Die Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware bei dem Kunde, es sei denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen. Unsere Pflichten aus Abschnitt VI Ziff. 4 und Abschnitt VI Ziff. 5 bleiben hiervon unberührt.
- Wir sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zur Rücknahme der neuen Ware bzw. zur Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises auch ohne die sonst erforderliche Fristsetzung verpflichtet, wenn der Abnehmer des Kunden als Verbraucher der verkauften neuen beweglichen Sache (Verbrauchsgüterkauf) wegen des Mangels dieser Ware gegenüber dem Kunde die Rücknahme der Ware oder die Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises verlangen konnte oder dem Kunde ein ebensolcher daraus resultierender Rückgriffsanspruch entgegengehalten wird. Wir sind darüber hinaus verpflichtet, Aufwendungen des Kunden, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu ersetzen, die dieser im Verhältnis zum Endverbraucher im Rahmen der Nacherfüllung aufgrund eines bei Gefahrübergang von uns auf den Kunde vorliegenden Mangels der Ware zu tragen hatte. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Kunde seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rüge-pflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Verarbeitet er die Ware oder transportiert, verkauft oder verfügt er empfangene Ware weiter, so gilt dies als vorbehaltslose Genehmigung.
- Die Verpflichtung gemäß Abschnitt VI Ziff. 4 ist ausgeschlossen, soweit es sich um einen Mangel aufgrund von Werbeaussagen oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen handelt, die nicht von uns herrühren, oder wenn der Kunde gegenüber dem Endverbraucher eine besondere Garantie abgegeben hat. Die Verpflichtung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Kunde selbst nicht aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Ausübung der Gewährleistungsrechte gegenüber dem Endverbraucher verpflichtet war oder diese Rüge gegenüber einem ihm gestellten Anspruch nicht vorgenommen hat. Dies gilt auch, wenn der Kunde gegenüber dem Endverbraucher Gewährleistungen übernommen hat, die über das gesetzliche Maß hinausgehen.
- Wir haften haftet unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit wir, unserer gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. In dem Umfang, in dem wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
- Wir haften auch für Schäden, die durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht wurden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist jedoch auf diejenigen Schäden beschränkt, die typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
- Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder An-sprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt unsere Haftung gemäß Abschnitt IV Ziff. 2 bis Abschnitt IV Ziff. 5 dieses Vertrages. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht im Fall einer von uns, unseren gesetzlichen Vertreter oder unseren Erfüllungsgehilfen verschuldeten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, oder wenn unsere einfachen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich gehandelt haben.
VII. Rücktrittsrecht
Unbeschadet des gesetzlichen Rücktrittsrechts sind wir ergänzend auch berechtigt vom Vertrag zurücktreten,
- wenn wir wegen höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder sonstiger nicht nur vorübergehender, unvorhersehbarer, durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindender Leistungshindernisse die Lieferung der Ware nicht durchführen können, z.B. ohne dass der wir den Hinderungsgrund zu vertreten haben.
- wenn bei einer Bestellung zwischen dem Bestelldatum und dem Auslieferungszeitpunkt eine Preiserhöhung seitens des Herstellers stattgefunden hat und es uns deshalb wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, zu dem genannten Kaufpreis die Ware zu veräußern, insbesondere die Ware unter Einkaufspreis weiter veräußert werden müsste, soweit wir sie in dem vorgenannten Zeitraum nicht am Lager hatten. Dies gilt nur dann, wenn wir gegenüber dem Hersteller verpflichtet sind, den neuen höheren Kaufpreis zu bezahlen.
- wenn uns ohne eigenes Verschulden erst nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen lassen und der Kunde in angemessener Frist keine Sicherheiten stellt, deren Gestellung wir jederzeit verlangen können.
VIII. Fernabsatzverträge, Widerrufsrecht
- Bei Verträgen gegenüber Verbrauchern, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Tele- und Mediendienste) zustande gekommen sind, kann der Kunde binnen einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen den Kaufvertrag und gegenüber widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Warenlieferung beim Kunden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
- Der Widerruf uns gegenüber muss schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware erfolgen und ist zu richten an:
BG-ELECTRONIC GMBH & CO KGHolsteinstraße 28 b23812 Wahlstedte-mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. - Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Kaufverträgen über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet sind. Ein Widerrufsrecht besteht auch nicht bei der Lieferung von Audio-, Videoaufzeichnungen und Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden oder einem Dritten entsiegelt wurden.
- Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Kunde die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurück gewähren, hat er uns insoweit Wertersatz zu leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie etwa in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist.
- Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Nimmt der Kunde die Sache wie ein Eigentümer in Gebrauch, so besteht der Wertersatz in der Höhe des Unterschiedes zwischen dem Neu- und Gebrauchtwarenpreis, den wir danach noch erzielen können. Dem Kunde steht der Nachweis offen, dass wir einen höheren als den von uns veranschlagten Gebrauchtwarenpreis hätte erzielen können.
- Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht wurde. Unfrei zurückgesandte Waren werden durch uns nicht angenommen.
- Nicht paketversandfähige Waren werden beim Kunden durch uns abgeholt bzw. deren Abholung veranlasst. Hat der Kunde an der Abnahme von bestellten Waren kein Interesse, so ist er verpflichtet, uns unverzüglich darüber zu informieren, vor allem zur Vermeidung, dass der Transport zum Kunden ausgeführt wird. Unterbleibt eine solche Information, ist der Kunde zur Tragung der dadurch unnötig aufgewandten Kosten, insbesondere der Transportkosten, verpflichtet.
- Bei einem Kreditkauf entfällt im Fall des wirksamen Widerrufs auch die Bindung an den Kreditvertrag.
- Im Übrigen bleiben die Vorschriften der §§ 312 bis 312 f BGB (Fernabsatzverträge) hiervon unberührt.
IX. Eigentumsvorbehalt
- Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) in unserem Eigentum. Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, z.B. Zahlungsverzug, haben wir nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, stellt dieses einen Rücktritt vom Vertrag dar. Pfänden wir die Vorbehaltsware, ist dieses ein Rück-tritt vom Vertrag. Wir sind insoweit berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten, ist der Verwertungserlös mit den vom Kunden geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
- Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die erforderlich werden, sind vom Kunden auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.
- Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehen-den Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab, die wir die Abtretung hiermit annehmen. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Kunde auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzugs im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderungen solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den Kunde bestehen.
- Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird in jedem Fall für uns vorgenommen. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache gilt das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Im Falle der untrennbaren Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Sachen im Zeit-punkt der Vermischung. Ist die Sache des Kunden in Folge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind der Kunde und wir uns einig, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt; die Übertragung nehmen wir hiermit an. Unser so entstandenes Allein- oder Miteigentum verwahrt der Kunde für uns.
- Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen könne. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
- Wir sind verpflichtet, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie für sämtliche sich zwischen uns und dem Kunde ergebenden Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit den zwischen uns und ihm geschlossenen Kaufverträgen ist unser Firmensitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen.
- Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
XI. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine ihr wirtschaftliche am nächsten kommende, wirksame Regelung zu ersetzen. Das Gleiche gilt im Falle von Regelungslücken.



AGB
